AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Stupool
Stand: 02.2010
1. Allgemeines
Für alle unsere Vertragsbeziehungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Etwaige hiervon oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, soweit letztere nicht zwingend sind. Wir verpflichten uns nur, wenn und soweit wir durch unsere vertretungsbefugten Funktionäre laut Firmenbuch ausdrücklich schriftlich zustimmen. Auch eine vorbehaltlose Lieferung in Kenntnis abweichender Bestimmungen des Käufers kann nicht als Zustimmung gedeutet werden. Sollten einzelne Teile dieser Bestimmung unwirksam sein oder werden bzw. abgeändert werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird auf dem Wege der Auslegung durch eine zulässige Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung weitestgehend entspricht, bzw. dem verfolgtem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Sollte dies nicht möglich sein, so gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot bedarf einer Unterschrift des Auftrages durch unsere vertretungsbefugten Funktionäre laut Firmenbuch und einer Auftragsbestätigung.
3. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Jedoch sind die uns erteilten Aufträge für den Käufer bindend. Sie bedürfen keiner ausdrücklichen Bestätigung und gelten als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragseingang von uns abgelehnt werden. Abbildungen, Zeichnungen, Darstellungen haben oft Symbolcharakter und verstehen sich vorbehaltlich der technischen Weiterentwicklung und Änderungen. Bei allen Maß-, Farb-, und Qualitätsangaben, Abbildungen, Beschreibungen usw. In Angebotsunterlagen, Musterbüchern, Preislisten, Prospekten usw. ist zu berücksichtigen, dass handelsübliche Abweichungen hiervon stets möglich sind, die jedoch keinen Mangel der Ware darstellen. Stupool behält sich Anpassungen wegen Kalkulations- oder sonstigen Irrtums, Preisänderungen, Änderungen der technischen Spezifikation, Änderungen der Rohmaterialpreise sowie Änderungen von Gewichts-und Maßangaben vor.
4. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lager Spielberg. Hinzu kommt die am Tage der Lieferung gültige Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Außerdem berechnen wir für jede Zustellung, Versand oder Lieferung, Frachtkosten. Gesonderte Kosten für Verpackungen fallen generell – falls vorher nicht ausdrücklich vereinbart – nicht an. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluß unsere Selbstkosten durch Materialpreissteigerung oder andere nicht von uns abhängigen Kostensteigerungen nachweisbar erhöhen sollten.
5. Gewährleistung und Haftung
a. Stupool gewährleistet, dass gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Herstellungsmängeln sind. Offensichtliche Mängel müssen vom Kunden sofort, verborgene Mängel innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich angezeigt und Stupool Gelegenheit gegeben werden, die Beanstandung nachzuprüfen. Der Käufer muss Stupool die Möglichkeit geben, die Mangelhaftigkeit zu überprüfen, indem er die Ware innerhalb einer angemessen Frist zunächst unangetastet lässt. Für Schäden durch Witterungseinflüsse, unsachgemäße Behandlung, Bearbeitung oder Lagerung haftet Stupool nicht. Bei nachgewiesenen Mängeln am Liefergegenstand steht Stupool nach eigener Wahl das Recht zu, mangelhafte Produkte auszutauschen oder in anderer Form eine Nachbesserung vorzunehmen. Für ausgetauschte oder nachgebesserte Produkte oder Teile beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten, sofern diese Forderungen nicht rechtskräftig festgestellt oder von Stupool anerkannt sind und eine Aufrechnungslage besteht. Die Haftung von Stupol für darüber hinausgehenden Gewährleistungsansprüche sowie Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden, Dritt- und Folgeschäden, die an anderen Sachen entstanden sind, wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht besteht unabhängig von der Art des Mangels nur gegenüber dem ursprünglichen Käufer auf Dauer von 12 Monaten ab Lieferung (bei Verbrauchern zwei Jahre ab Lieferung). Die Beweislast für Mängel trifft den Kunden. Im Zuge der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und allfälligen Kulanzreparaturen anfallende Transport-, Weg-, und Verpackungskosten gehen jedenfalls zu Lasten des Verkäufers.
b. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Stupool verursacht wurde. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungsoder Besorgungsgehilfen der Stupool. Für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind, werden Ersatzansprüche soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
c. Dieser Haftungsausschluß gilt insbesondere auch für Haftungen resultierend aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Mangelfolgeschäden, Betriebsstörungsschäden, Ersatz von mittelbaren Schäden und entgangenem Gewinn. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen Stupool oder deren Erfüllungs- und Schäden und entgangenem Gewinn. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen Stupool, deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verjähren 6 Monate nach Eintritt des Schadensereignisses, sofern das Gesetz keine andere zwingende Vorschrift enthält..
d. Allenfalls gewährte Garantiezusagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und der Unterfertigung durch unsere vertretungsbefugten Funktionäre laut Firmenbuch.
6. Zahlung:
Der Kaufpreis ist ohne Abzug von Skonto bei Übernahme der Ware zu bezahlen. Bei Lieferzeiten von mehr als 4 Wochen hat eine Anzahlung von 30% zum geforderten Zeitpunkt und 70% prompt bei Warenübernahme zu erfolgen. Sind auch Werkleistungen zu erbringen ist Stupool auch zur Legung von Teilrechnungen, entsprechend dem Arbeitsfortschritt, berechtigt, die ebenfalls prompt nach Rechnungslegung zu bezahlen sind. Allfällige hiervon abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens Stupool durch unsere vertretungsbefugten Funktionäre laut Firmenbuch. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 8% p.m über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank vereinbart. Angelaufene Mahn- und Inkassospesen sind gleichfalls vom säumigen Kunden zu tragen. Bei Ratenzahlungen tritt bei Säumnis mit auch Nicht- oder nicht vollständiger Zahlung mit nur einer Rate Terminsverlust ein, sodass Stupool berechtigt ist, die gesamte Forderung ohne weitere Mahnung sofort geltend zu machen. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Der Käufer kann Gegenforderungen nur dann aufrechnen, sofern seine Ansprüche von uns schriftlich anerkannt oder durch Gerichtsurteil rechtskräftig festgestellt wurden.
7. Lieferung und Lieferfristen
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, gilt Auslieferung ab Lager Spielberg als vereinbart. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vorleistungen des Käufers voraus. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart und durch unsere vertretungsbefugten Funktionäre laut Firmenbuch gefertigt werden. In Fällen höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Verzögerung von Materiallieferungen durch Zulieferer oder anderen von uns nicht abhängigen Umständen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Käufer kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn wir uns im Verzug befinden und eine weitere schriftlich festgelegte Nachfrist von 6 Wochen nicht einhielten. Dies gilt nicht, wenn Teilmengen nicht mehr lieferbar sind. Im Falle leichter Fahrlässigkeit sind Schadenersatzansprüche jedoch ausgeschlossen. Im Übrigen ist unsere Haftung dem Grunde nach auf den vorhersehbaren Schaden, sowie der Höhe nach auf 50% des Nettowarenwerts begrenzt. Mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer, an das Postamt oder sonstige Beförderungspersonen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, sowie einer zufälligen Verschlechterung der Ware, auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Ware mit eigenen Transportmitteln befördern. Der Käufer ist verpflichtet, auch Teillieferungen entgegen zu nehmen, insbesondere auch dann, wenn ein Teil der Ware nicht mehr lieferbar ist. Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, so können wir wahlweise wegen Nichterfüllung, einschließlich Erstattung unserer Mehraufwendungen und durch den Annahmeverzug bedingten weiteren Kosten verlangen, wenn der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die Ware nicht abgeholt hat.
8. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretungen:
Sämtliche von Stupool gelieferte Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Gegenleistung Alleineigentum von Stupool. Wird gelieferte Ware vor vollständiger Erfüllung aller Forderungen von Stupool verarbeitet oder bearbeitet, verbleibt das Eigentum dennoch bei Stupool und diese wird Miteigentümerin an dadurch entstandenen neuen Sache entsprechend dem Wertes der gelieferten Waren zu dem dadurch entstandenen Produkt. Die Waren dürfen weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Der Kunde tritt bei Weiterveräußerung der Ware schon jetzt all seine Forderungen gegenüber Dritten, bis zur endgültigen Bezahlung ihrer Forderungen zahlungshalber an Stupool ab. Stupool hat aber auch das Recht die Eigentumsvorbehaltsware selbst dann – und auf Kosten des Verkäufers – zu entfernen, wenn dadurch, sei es aus Sicht von Stupool, sei es aus Sicht des Käufers, ein völliger Wertverlust eintritt. In diesem Fall verzichtet der Käufer auf die Geltendmachung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, wie insbesondere auf die Erhebung einer Besitzstörungsklage oder die Einbringung einer einstweiligen Verfügung. Von jedem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen, hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns alle für eine Intervention erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten einer Intervention gehen zu seinen Lasten. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes bzw. Konsumenten unentgeltlich für uns zu verwahren. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch vertragskonforme oder vertrasgwidrige Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist, soweit es sich beim Käufer um ein Unternehmen handelt, in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der OP–Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind seine eigenen Abnehmer hievon von der Zession schriftlich zu verständigen, die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse sind abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
9. Rücktritt vom Vertrag:
Kommt der Kunde einer vereinbarten Zahlung nicht nach, ist Stupool unter Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Ablehnung desselben mangels zur Deckung voraussichtlich hinreichenden Vermögens ist Stupool ohne Nachfristsetzung zum Vertragsrücktritt berechtigt.
10. Installationen/Inbetriebnahmen/Montage/Service
Sämtliche Dienstleistungen, die über die Bereithaltung der bestellten Ware ab Werk hinausgehen, sind – so nicht anders vereinbart - im Kaufpreis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Dazu zählen insbesondere Transportkosten, Montagekosten, Wegzeiten für An- und Abfahrt zum Kunden, sowie die Entsorgung von Verpackungsmaterial. Service, Wartungsarbeiten und ähnliches. Dienstleistungen die nicht pauschal angeboten und bestellt wurden, werden nach tatsächlichem Aufwand zum Stundensatz berechnet (Wegzeit = Arbeitszeit).
11. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von Stupool automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Fotos und Dokumentationen über die Ware können insbesonder für werbliche Zwecke von Stupool weiterverwendet werden. Falls Sie per Email Kontakt mit uns aufnehmen möchten, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Persönliche Daten (Name, Adresse), die Sie uns übermitteln, werden für Kommunikationszwecke mit Ihnen elektronisch gespeichert. Ihre Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte verkauft oder vermietet. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung, insbesondere soweit die Übermittlung zur Erbringung von Ihnen in Anspruch genommener Dienste erforderlich ist oder soweit gesetzlich zulässig. Die Nutzung dieser Webseite und die Abgabe Ihrer persönlichen Daten per Email verstehen wir als Einwilligung zu der hier beschriebenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen und auch die Löschung Ihrer Daten verlangen.
12. Rechtswirksamkeit
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage, soweit sie zwingend nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
13. Lieferung, Transport, Einbau
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung, außer wenn diese im Auftrag ausdrücklich erwähnt sind. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden gesondert berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Für die Bauarbeiten haftet ausschließlich der Kunde, bzw. deren Bauunternehmen. Für Schäden durch Hangwasser, Grundwasser oder Unterspülungen des Beckens wird keine Haftung übernommen.
14. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
15. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
16. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig oder zweckmäßig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen.
17. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler durch Stupool zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
18. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. 1
9. Regress
Soweit wir für unzutreffende Angaben oder gar Umsatzsteuervergehen von Kunden haften bzw. in Anspruch genommen werden sollten, ist uns unser Kunde für allen uns daraus entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Schaden regresspflichtig.
20. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf alle unsere Rechtsgeschäfte findet ausschließlich materielles und formelles Österreichisches Recht (mit Ausnahme der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechtsgesetzes) Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten – auch für Wechsel- und Scheckklagen – wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des nach dem Firmensitz von Stupool sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart, es sei denn, dass dieser Gerichtsstandsvereinbarung zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen.
21. Schriftformgebot
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der Unterfertigung durch unsere vertretungsbefugten Funktionäre laut Firmenbuch; dies gilt auch für die Vereinbarung künftighin vom Erfordernis der Schriftform abzuweichen.

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